Allgemeine Geschäftsbedingungen  
     
1. Um einen Schaden zu begutachten und zu beurteilen welche Maßnahmen zur Behebung des Schadens notwendig  
  werden muss eine Schadensuntersuchung vorgenommen werden. Sobald Sie mit uns Konatk aufnehmen und Ihr  
  Anliegen dargestellt haben erhalten Sie einen Hinweis auf die grundsätzlich entstehenden An- und Abfahrtskosten.  
  Mit Ihrer Auftragsvergabe akzeptieren Sie diese.  
2. Vor Ort müssen gegebenenfalls erste Maßnahmen (Öffnen von Wänden oder Schächten, Bewegung von Geräten etc.)  
  erfolgen um den Schaden untersuchen zu können. Diese Tätigkeiten werden mit dem angegebenen Stundensatz in Rechung gestellt.  
3. Erst wenn der Schaden ausreichend bekannt ist kann eine Abschätzung der Kosten erfolgen. Wenn Sie mit den vorgeschlagenen  
  Maßnahmen / Reparaturen / Besorgungen einverstanden sind erfolgt von unserer Seite die Annahme des Reparaturvertrages mit  
  Fixierung der weiteren Kosten.  
4. Sofern im Zuge der Arbeiten erhebliche weitere Maßnahmen erforderlich werden, beispielsweise weitere, vorher nicht erkennbare  
  Schäden, haben Sie die Möglichkeit die Aktion abzubrechen, sind jedoch bis zu dieser Entscheidung an die bereits entstandenen  
  Kosten gebunden.  
5. Nicht jeder Schaden kann letztlich behoben werden zumal besonders im Leitungssystem weitergehende Schäden möglich sind.  
  In solchen Fällen können beide Seite den Abbruch weiterer Arbeiten verlangen. Die Wiederinstandsetzung von Böden, Wandteilen, Abdeckungen etc.  
  die zur Untersuchung und zum Reparaturversuch notwendig waren ist nicht automatisch Teil des Vertrages, der notwendige Zeitaufwand sowie  
  eventuell anfallende Materialkosten sind vom AUftraggeber zu tragen.  
6. Die Rechnung ist grundsätzlich sofort, bei Abschluß der Arbeiten fällig. Dem Auftragnehmer dteht das Recht zu eine angemessene  
  Anzahlung, mindestens in Höhe der Material- und Fahrtkosten, zu verlagen.  
7. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen gegen geltendes Recht, jetzt oder in Zukunft, verstoßen so gilt der Vertrag sinngemäß weiter.  
  Die betroffenen Punkte oder Passagen sind dann durch die jeweils gültige Rechtslage zu bestimmen. zurück zum Start