| Allgemeine Geschäftsbedingungen | ||
| 1. | Um einen Schaden zu begutachten und zu beurteilen welche Maßnahmen zur Behebung des Schadens notwendig | |
| werden muss eine Schadensuntersuchung vorgenommen werden. Sobald Sie mit uns Konatk aufnehmen und Ihr | ||
| Anliegen dargestellt haben erhalten Sie einen Hinweis auf die grundsätzlich entstehenden An- und Abfahrtskosten. | ||
| Mit Ihrer Auftragsvergabe akzeptieren Sie diese. | ||
| 2. | Vor Ort müssen gegebenenfalls erste Maßnahmen (Öffnen von Wänden oder Schächten, Bewegung von Geräten etc.) | |
| erfolgen um den Schaden untersuchen zu können. Diese Tätigkeiten werden mit dem angegebenen Stundensatz in Rechung gestellt. | ||
| 3. | Erst wenn der Schaden ausreichend bekannt ist kann eine Abschätzung der Kosten erfolgen. Wenn Sie mit den vorgeschlagenen | |
| Maßnahmen / Reparaturen / Besorgungen einverstanden sind erfolgt von unserer Seite die Annahme des Reparaturvertrages mit | ||
| Fixierung der weiteren Kosten. | ||
| 4. | Sofern im Zuge der Arbeiten erhebliche weitere Maßnahmen erforderlich werden, beispielsweise weitere, vorher nicht erkennbare | |
| Schäden, haben Sie die Möglichkeit die Aktion abzubrechen, sind jedoch bis zu dieser Entscheidung an die bereits entstandenen | ||
| Kosten gebunden. | ||
| 5. | Nicht jeder Schaden kann letztlich behoben werden zumal besonders im Leitungssystem weitergehende Schäden möglich sind. | |
| In solchen Fällen können beide Seite den Abbruch weiterer Arbeiten verlangen. Die Wiederinstandsetzung von Böden, Wandteilen, Abdeckungen etc. | ||
| die zur Untersuchung und zum Reparaturversuch notwendig waren ist nicht automatisch Teil des Vertrages, der notwendige Zeitaufwand sowie | ||
| eventuell anfallende Materialkosten sind vom AUftraggeber zu tragen. | ||
| 6. | Die Rechnung ist grundsätzlich sofort, bei Abschluß der Arbeiten fällig. Dem Auftragnehmer dteht das Recht zu eine angemessene | |
| Anzahlung, mindestens in Höhe der Material- und Fahrtkosten, zu verlagen. | ||
| 7. | Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen gegen geltendes Recht, jetzt oder in Zukunft, verstoßen so gilt der Vertrag sinngemäß weiter. | |
| Die betroffenen Punkte oder Passagen sind dann durch die jeweils gültige Rechtslage zu bestimmen. | zurück zum Start |